ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN,
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
(Version Februar 2023)
1. Allgemeines:
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Lieferbedingungen gelten – soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist – für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers binden uns nicht. Die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen gilt – unbeschadet früherer Einwendungen – als Anerkennung unserer Bedingungen. Abweichungen von Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag.
2. Angebote, Bestellungen:
2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme. Abbildungen, Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben.
2.2 Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich oder per E-Mail bestätigt haben.
2.3 Sollten ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, die Lieferung des Artikels zu verweigern. Über die Nichtlieferbarkeit werden wir Sie unverzüglich informieren.
2.4 Der Vertrag wird mit dem Eingang unserer schriftlichen Bestätigung Ihrer Bestellung wirksam. Wir gewähren kein Umtausch- oder Rückgaberecht auf unsere Lebensmittelprodukte (da verderbliche Lebensmittel). Dies betrifft natürlich keine berechtigten Reklamationen aus anderen Gründen (z.B. verdorbene Waren) oder verdeckte Mängel, die erst bei Öffnen, bzw. Benutzung einer Ware festgestellt werden. Auf alle anderen Produkte gewähren wir ein Rückgabe- und Umtauschrecht von 14 Tagen. Bei Rücksendung tragen Sie die Kosten. Zur Fristwahrung reicht rechtzeitige Absendung der Waren, bzw. des Rücknahmeverlangens. Unsere Adresse dazu lautet:
MEINLACHS e.U.
Stinygasse 9/37/R1
A-1100 Wien
Österreich
Eventuell schon bezahlte Beträge für reklamierte oder zurückgesandte Waren werden von uns unverzüglich auf das von Ihnen angegebene Konto zurückgezahlt. Bitte stornieren Sie per Lastschrift eingezogene Beträge nicht bei Ihrer Bank, da dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. Der Betrag wird von uns auf die bekannte Bankverbindung überwiesen.
3. Rücktrittsrecht für Konsumenten:
3.1 Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen einer Woche, berechnet ab dem Vertragsabschluss, zurücktreten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.2 Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit uns angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten vorangegangen sind.
3.3 Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei die Zurückstellung eines Schriftstückes, das eine Vertragserklärung enthält, an uns oder unseren Beauftragten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk genügt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt.
4. Erfüllung, Gefahrenübergang, Reklamation:
4.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Unabhängig davon gehen Nutzen und Gefahren spätestens mit dem Abgang der Lieferung von unserem Lager, bei Zustellung ab Werk von diesem, auf den Kunden über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. „franko“ u.ä.), es sei denn, der Schaden wurde von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4.2 Für unsere Lieferungen und Leistungen vereinbarte Fristen beginnen mit Vertragsabschluss.
4.3 Die Fristen gelten als eingehalten, wenn die Ware unser Lager vor Ablauf der Fristen verlassen hat. Verzögert sich die Versendung der Ware aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so gelten die Fristen als eingehalten, falls sie vor Ablauf der Fristen versandbereit waren.
4.4 Die Einhaltung der Fristen setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der dem Besteller obliegenden Verpflichtungen – insbesondere der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen – voraus.
4.5 Wir besorgen die Versendung der Waren nach bestem Ermessen. Das gilt insbesondere für die Auswahl des Spediteurs, des Frachtführers oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person und die Wahl der Versandart.
4.6 Versandvorschriften des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
4.7 Teillieferungen sind zulässig. Mehrkosten gehen dabei natürlich zu unseren Lasten.
4.8 Für Verpackung und Versand innerhalb Österreichs berechnen wir eine zusätzliche Pauschale die wir dem Kunden vor Kaufabschluss mitteilen.
4.9 Für uns gilt die Ware (verderbliche Lebensmittelprodukte) als termingerecht geliefert, auch bei nicht antreffen des Kunden durch die Versandfirma am vereinbarten Liefertermin. Ein Umtausch oder eine Reklamation ist in diesem Fall ausgeschlossen, da es sich um verderbliche Ware handelt.
4.10 Bei verzögertem Abgang aus dem Werk bzw. aus unserem Lager, der auf Umstände zurückzuführen ist, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4.11 Dem Besteller obliegt es, die Warensendung beim Empfang auf sichtbare Beschädigungen zu prüfen und diese ggf. sofort beim Frachtführer zu reklamieren und ein Schadenprotokoll aufnehmen zu lassen oder die Sendung an den Absender zurückgehen zu lassen. Später festgestellte Transportschäden sind innerhalb von 48 Stunden dem Absender fernmündlich oder schriftlich anzuzeigen (es gilt das Absendedatum).
4.12 Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind spätestens einen Tag nach Erhalt des Lieferscheines schriftlich zu erheben. Hat der Kunde keinen Lieferschein erhalten, läuft die Frist ab Erhalt der Rechnung. Eine Verletzung dieser Verpflichtung verkürzt nicht das Recht des Kunden auf Gewährleistung, macht ihn jedoch schadenersatzpflichtig und befreit uns vom Ersatz des durch die spätere Erfüllung entstandenen Schadens. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher im Sinne des KSchG.
4.13 Kann eine der Parteien die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht ordnungsgemäß erfüllen, kann die jeweils andere Partei daraus keinerlei Rechte, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten.
4.14 Können die Fristen für Lieferungen und Leistungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht eingehalten werden, verlängern sich die Fristen angemessen.
4.15 Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, innere Unruhen, Terrorakte, Beschlagnahme oder sonstige Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, Streik, Aussperrung und andere Arbeitskonflikte, allgemeine Mängel an Roh -, Hilfs – und Betriebsstoffen, Maschinenschaden, Maschinenbruch und sonstige Betriebsstörungen, Naturereignisse oder andere von der jeweiligen Partei nicht zu vertretende und nur mit unzumutbaren Aufwendungen zu beseitigende Umstände.
4.14 Bei Ereignissen höherer Gewalt, bei Verbrauchergeschäften, kann der Verbraucher unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
5. Preise:
5.1 Treten zwischen Vertragsabschluß und Lieferung Kostenerhöhungen infolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen abhängen, wie Erhöhung unseres Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- und oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
5.2 Die Preise gelten ab Lager. Verpackung, Paletten, Zufuhr u.ä. werden zusätzlich verrechnet, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Erfolgt bei entgeltlicher Rücknahme zusätzlich verrechneter Verpackung, Paletten etc. die Abholung durch uns, obliegt bis zur tatsächlichen Übergabe die ordnungsgemäße Verwahrung dieser Gegenstände dem Kunden.
5.4 Maßgebend für die Preisberechnung bei Fisch-, speziell unseren Lachs-Produkten ist das Gewicht der Ware oder der Stückpreis. Die Preise beinhalten die jeweilige Mehrwertsteuer.
5.5 Die Preise gelten – soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist – ab Wien.
5.6 Die Preise für Lachs Produkte im Onlineshop können ca. Angaben sein, die sich auf ein angenommenes Gewicht beziehen. Eine genaue Abrechnung kann bei Lieferung auf Rechnung nach tatsächlichem Gewicht erfolgen.
6. Eigentumsvorbehalt:
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.
6.2 Im Falle einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den zukünftigen Erlös bzw. die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Im Falle einer solchen Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet diese umgehend zu melden und den Erlös getrennt zu verwahren.
7. Zahlung:
7.1 Wir bieten grundsätzlich die folgenden Zahlungsmethoden an: Vorauszahlung, Kredit- oder Debitkarte, Sofortüberweisung, Paypal, Bezahlung bei Abholung und auf Rechnung bei Lieferung. Wir behalten uns vor, die Zahlung auf Rechnung ohne Angabe von Gründen zu verweigern und eine andere Zahlungsmethode anzubieten. Zahlungsmethode für Neukunden nur Vorauskasse, Sofortüberweisung, Paypal, Kredit- oder Debitkarte.
7.2 Folgebestellungen werden erst ausgeführt, wenn die vorherige Bestellung vollständig bezahlt wurde.
7.3 Zahlungen auf Rechnung sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum brutto Kasse ohne Abzug zu leisten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug. Wir sind – unbeschadet anderer Ansprüche – berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr zuzüglich zu den Vertragszinsen zu beanspruchen. Sind keine Vertragszinsen vereinbart, so beträgt der Verzugszinssatz 13 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung. Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von jeweils 13 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zu beanspruchen. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diese sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurückzutreten.
7.4 Der Besteller hat seine Zahlungen auf die von uns angegebenen Bankkonten zu leisten. Die von uns beschäftigten Personen sind zur Entgegennahme von Zahlungen, auch in Form von Schecks, nur berechtigt, falls sie dazu schriftlich bevollmächtigt sind.
7.5 Die Annahme von Schecks behalten wir uns vor.
7.6 Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie insbesondere Mahnspesen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes zu ersetzen.
7.7 Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Kunden gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Kunde Verbraucher ist und die andere Vertragsseite zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden steht, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. Eine Zurückbehaltung des Kaufpreises im Falle berechtigter Verbesserungsansprüche ist nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes zulässig, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
7.8 Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
8. Gewährleistung:
Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Bestimmungen, in allen anderen Fällen gilt Folgendes:
8.1 Wir sind in jedem Fall berechtigt, mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dadurch erlischt ein Anspruch auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung.
8.2 Der Besteller ist verpflichtet, erkennbare Mängel, Falschlieferungen oder beachtliche Mengenabweichungen unverzüglich schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen, und zwar spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Entgegennahme. Mängel, die erst später festgestellt werden, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Tagen nach ihrer Feststellung, schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Abweichungen von vertraglich vereinbarten Spezifikationen, die sich im Rahmen der in den einschlägigen Normen vorgesehenen Grenzen halten, gelten nicht als Mängel. Mängelrügen befreien nicht von der Zahlungspflicht. Bei evtl. Rücksendung der Ware wegen Mangels trägt der Käufer die Gefahr und die Transportkosten.
8.3 Bei Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zu Ersatzlieferung/Ersatzleistung verpflichtet. Der Besteller ist berechtigt, bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung/Ersatzleistung, Minderung des vereinbarten Preises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers – insbesondere auf Ersatz des ihm entstandenen mittelbaren oder unmittelbaren Schadens – sind ausgeschlossen.
8.4 Die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist vom Kunden nachzuweisen.
8.5 Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung der Ware durch den Kunden entstanden sind; dies gilt ebenso für Mängel, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Wir haften insbesondere auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter oder auf chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung schließt den natürlichen Verschleiß nicht ein.
8.6 Änderungen im Erscheinungsbild und an der Verpackung von den von uns vertriebenen Lebensmitteln bleiben ausdrücklich vorbehalten, sofern die Verwendbarkeit der Waren für den vorgesehenen Zweck nicht beeinflusst wird. Alle Produkt-Abbildungen sind als Produktbeispiele zu verstehen. Weichen gelieferte Waren im Erscheinungsbild von den dargestellten Artikeln in Katalogen oder anderen bildlichen Darstellungen ab, so ist eine Reklamation aus diesem Grund ausgeschlossen.
8.7 Geringfügige technische Abweichungen von Non-Food-Produkten bleiben im Rahmen der technischen Weiterentwicklung vorbehalten.
9. Rücktritt vom Vertrag:
9.1 Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen schriftlich gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktritts vom Vertrag steht dem Kunden bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich Waren, die nach Angaben des Kunden speziell herzustellen oder zu beschaffen sind, nicht zu; ist der Kunde Verbraucher, so steht ihm auch in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht zu, allerdings erst nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens 4 Wochen. Ist die Erbringung der Lieferung oder Leistung aufgrund höherer Gewalt für uns unmöglich, unzumutbar oder unerschwinglich sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist der Kunde nur im Falle eines Verzuges aufgrund unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt.
9.2 Andererseits sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle unseres Rücktritts steht uns eine Abstandsgebühr in der Höhe von 10 % des Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
9.3 Falls der Kunde seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens ein Insolvenzantrag abgewiesen wird bzw. sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Im Anwendungsbereich der österreichischen IO gilt das Rücktrittsrecht in Folge Eröffnung des Insolvenzverfahrens als nicht vereinbart.
9.4 Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 10 % der Fakturensumme in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert – ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert – berechnet werden. Falls durch die Warenrücknahme die jeweilige Rabattstaffel der Warenbezugsrechnung des Kunden unterschritten wird, erfolgt überdies die Rückverrechnung ursprünglich gewährter Mengenrabatte.
10. Haftung:
10.1 Bei Verbrauchergeschäften ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. Unbeschadet der Haftungsausschlüsse in den Punkten 4.5 und 8.2 sind jegliche Schadenersatzansprüche des Bestellers, die – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder Verwendung unserer Ware entstehen können, grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir, unsere Gehilfen oder Beauftragten den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben.
10.2 Bei grob fahrlässiger Verursachung eines Schadens bleibt der Schadensersatzanspruch eines Bestellers, der Kaufmann ist, auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens begrenzt.
10.3 Soweit unsere Haftung auf eine Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten auf grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir nur für den bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des vom Besteller zu zahlenden Preises.
10.4 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.5 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind unter genauer Angabe des Schadens, des Haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die Lieferungen und Leistungen von uns stammen, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
11. Adresse:
Änderungen der Adresse hat der Kunde unverzüglich und ausdrücklich bekannt zu geben. Andernfalls gelten schriftliche Mitteilungen nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die letzte uns bekannt gegebene Adresse abgesandt worden sind.
12. Auskünfte und Beratung:
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Gewissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten. Sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eine eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
13. Datenverarbeitung:
Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten, wie insbesondere Name, Anschrift und Geburtsdatum, die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung bekannt sind oder künftig bekannt werden, für Zwecke der Kundenbetreuung und für Zwecke der unternehmensbezogenen Werbung verarbeitet sowie an Adressenverlage und Direktwerbeunternehmen (nur als Dienstleister für eigene Werbeaktionen) und weiters zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die Kreditversicherungs- AG Prisma übermittelt und überlassen werden. Der Kunde kann seine Zustimmung zur Datenübertragung jederzeit schriftlich widerrufen. Dieser Widerruf hat keine Auswirkung auf das Grundgeschäft.
14. Sonstiges:
14.1 Die vorstehenden Bedingungen und die bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen sind vollständig und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.
14.2 Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
14.3 Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen und der bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entsprechendes gilt für Abweichungen von dem Erfordernis der Schriftform.
15. Gerichtsstand:
Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung gilt für Klagen des Kunden gegen uns das sachlich zuständige Gericht am zum Klagszeitpunkt aktuellen Sitz unseres Unternehmens (Wien). Für Klagen von uns gegen den Kunden gilt wahlweise das sachlich zuständige Gericht am aktuellen Sitz des Kunden als Gerichtsstand.
16. Rechtswahl:
Im Fall von Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und uns ist österreichisches materielles Recht mit Ausnahme der Verweisnormen anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.